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Kostenübernahme bei Pflegevertretung

Ist es Ihrer Pflegeperson bedingt durch Krankheit, Urlaub oder sonstiger Gründe vorübergehend nicht möglich die Pflege durchzuführen, wird die so genannte Ersatzpflege bzw. Verhinderungspflege von Ihrer Pflegekasse für eine Dauer von bis zu sechs Wochen übernommen.

Voraussetzung für eine Kostenübernahme der Pflegekasse ist, dass die Pflegeperson die Pflege bereits mindestens seit 6 Monaten erbringt und der wöchentliche Pflegeaufwand mindestens 10 Stunden beträgt.

Wird die Ersatzpflege durch einen professionellen Pflegedienst erbracht, finanziert die Pflegekasse die erbrachten Leistungen bis zu 1.612,00 € jährlich.

Sofern der Betrag der Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft wurde, kann die Verhinderungspflege um bis zu 806,00 € auf insgesamt 2.418,00 € erhöht werden.

Der Anspruch auf Ersatzpflege besteht für alle Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.

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