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Kostenübernahme bei notwendigen Pflegehilfsmitteln

Pflegehilfsmittel können zu einem selbstständigeren Leben und zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sein.

Die Pflegeversicherung zahlt 40,00 € pro Monat der entstehenden Kosten für verbrauchbare Pflegehilfsmittel wie z. B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, etc., wenn diese nicht bereits durch andere Kostenträger finanziert werden. Ein Anspruch besteht für alle Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5. Hierfür muss ein Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt werden.

Technische Hilfsmittel wie z. B. Pflegebetten, Hausnotrufsysteme, Aufrichthilfen, etc., können nach Genehmigung durch Ihre Pflegekasse finanziert werden, jedoch ist eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 %, höchstens jedoch 25,00 € je Pflegehilfsmittel zu leisten. In besonderen Härtefällen wird die Eigenbeteiligung teilweise oder ganz erlassen.

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