Deutsch English
Schriftgröße: Schrift verkleinern Schrift vergrößern Kontrast

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Die Pflege eines Angehörigen wird oftmals unterschätzt. Zum einen ist einiges an Wissen in Bezug auf Pflegetechniken notwendig, zum anderen müssen die Pflegepersonen informiert werden, welche Möglichkeiten der Entlastung (z.B. Verhinderungspflege) möglich sind.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 Abs. 1 SGB XI beziehen, haben je nach Pflegegrad einmal halbjährlich (Pflegegrad 2 und 3) bzw. vierteljährlich (Pflegegrad 4 und 5) verpflichtend einen Beratungseinsatz in der Häuslichkeit abzurufen. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 und Pflegesachleistungsempfänger (auch bei Kombinationsleistung) haben Anspruch, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Hierzu besteht allerdings keine Verpflichtung.

Pflegegrad

Leistungen pro Monat

Pflegegrad 1 Baden-Württemberg: 50,24 Euro, optional halbjährlich
Hessen: 75,00 Euro, optional halbjährlich
Pflegegrad 2 und 3 Baden-Württemberg: 50,24 Euro, optional halbjährlich
Hessen: 75,00 Euro, optional halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5 Baden-Württemberg: 50,24 Euro, optional halbjährlich
Hessen: 75,00 Euro, optional halbjährlich
Diese Website verwendet Cookies für die anonyme Analyse des Nutzungsverhaltens. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden
Ja, Ich stimme zu