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Sonstige Kostenträger

In Einzelfällen ist auch eine Kostenübernahme unserer Pflege- und Betreuungsleistungen durch folgende Kostenträger möglich:

• Berufsgenossenschaft
• Haftpflichtversicherung
• Jugendhilfe
• Unfallversicherung
• Beihilfestelle für Beamte
• Landeswohlfahrtsverband

Wir beraten Sie gerne ausführlich über die Erstattungsmöglichkeiten.

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