In Einzelfällen ist auch eine Kostenübernahme unserer Pflege- und Betreuungsleistungen durch folgende Kostenträger möglich:
• Berufsgenossenschaft
• Haftpflichtversicherung
• Jugendhilfe
• Unfallversicherung
• Beihilfestelle für Beamte
• Landeswohlfahrtsverband
Wir beraten Sie gerne ausführlich über die Erstattungsmöglichkeiten.