Deutsch English
Schriftgröße: Schrift verkleinern Schrift vergrößern Kontrast

Kostenübernahme bei Pflegevertretung

Ist es Ihrer Pflegeperson bedingt durch Krankheit, Urlaub oder sonstiger Gründe vorübergehend nicht möglich die Pflege durchzuführen, wird die sogenannte Ersatzpflege bzw. Verhinderungspflege von Ihrer Pflegekasse für eine Dauer von bis zu acht Wochen übernommen.

Ab dem 1. Juli 2025 wird die Verhinderungspflege für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 durch einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro mit der Kurzzeitpflege zusammengelegt. Dieser Betrag kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden. Die Verhinderungspflege wird bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr gewährt. Zusätzlich entfällt die bisherige Vorpflegezeit von 6 Monaten. Damit kann der Anspruch auf Verhinderungspflege – ebenso wie heute bereits der Anspruch auf Kurzzeitpflege – unmittelbar ab Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden. Außerdem wird das hälftige Pflegegeld während bis zu acht Wochen Verhinderungspflege pro Jahr weitergezahlt. Der Anspruch auf Ersatzpflege besteht nicht für Personen mit Pflegegrad 1.

Diese Website verwendet Cookies für die anonyme Analyse des Nutzungsverhaltens. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden
Ja, Ich stimme zu